Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt. Auch ein Abbruch des Chartertörns ist versichert.
Entsteht an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei dieser Yachtcharter Kautionsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.
Versichert ist über die Skipper- Haftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.Mitversichert sind Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit und Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander.
Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste). Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie bei Unfall und Krankheiten im Ausland – denn nur in einigen Fällen gilt die bestehende Krankenversicherung auch im Ausland. Neben der Reiserücktrittskosten-Versicherung empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung jedem Reiseteilnehmer.
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Warum empfehlen wir grundsätzlich den "Sportbootführerschein See"?
Es gibt viele Charteranbieter weltweit, die keinen Führerschein verlangen. Aus rechtlichen Gründen macht es dennoch Sinn einen Schein zu haben.
Aufgrund des deutschen Versicherungsgesetzes kann der potentielle Schaden für einen Schiffsführer ohne jeglichen Befähigungsnachweis schnell als fahrlässig eingestuft werden. Folgen, die keiner erleben möchte!
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